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     AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma FlexiWell

FlexiWell
Ihr mobile Friseur
Thomas Bränzel
Breitscheidstrasse 57
01237 Dresden
035120250350
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USt-IdNr.: DE238651686

Stand: 01.01.2012

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
      Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma FlexiWell – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftragsgeber genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen
      wurden, werden zur Einsicht für den Auftraggeber auf unserer Webseite veröffentlicht.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individuellen Vertragsvereinbarung.
    2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der
      Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
    3. Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Bestellung des Auftraggebers per Telefon zustande oder durch die Bestellung bei einem Mitarbeiter des Dienstleisters. Eine schriftliche Auftragsbestätigung ist hierfür nicht notwendig.
    2. Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
      Es wird vertraglich vereinbart welche Dienstleistungen
      der Dienstleister beim Auftraggeber vor Ort erbringen soll. Insbesondere
      wird vereinbart:
      1. Art der Dienstleistung
      2. Umfang der Dienstleistung
      3. Termin zur Erbringung der Dienstleistung(Datum, Uhrzeit)
  4. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Der Vertrag kann mit einer Frist von 24h vor Vertragsbeginn ordentlich gekündigt werden. Die Tage Samstag und Sonntag und auch Feiertage werden bei der Bemessung der Frist nicht mit berücksichtigt, da an diesen Tagen weder bestellt
      noch storniert werden kann. Wird diese Frist unterschritten, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.
      Hierfür wird pauschal festgelegt: 10,00€ Anfahrtszone 1 & 2 | 20,00€ Anfahrtszone 3 | 30,00€ Anfahrtszone 4
    3. Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit
      zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB
    4. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
    5. Zahlarten:
      1. Bezahlung in bar
      2. Bezahlung per Überweisung (Aufpreis 2,00€)
    6. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen
      Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Insbesondere sind anfallende Parkgebühren, welche anfallen um die Dienstleistung beim Auftraggeber zu erbringen, vom Auftraggeber zu erstatten.
    7. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
  5. Leistungsumfang
    1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
    2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages
      tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
    3. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung zu unterstützen,
      um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  6. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
  7. Vertragsstrafe
    1. Im Falle der Schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweiligen Mindestbestellwertes zu zahlen.
  8. Haftung
    1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,
      des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
    2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  9. Gerichtstand
    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
    2. Die Gerichtsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich Dresden.
  10. Sonstige Bestimmungen
    1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    2. Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
    3. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  11. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere der vorherstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
      ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma FlexiWell

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Thomas Bränzel
Breitscheidstrasse 57
01237 Dresden
035120250350
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Steuernummer: FA. Dresden I - 201/209/02815

   1. Geltungsbereich
         1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma FlexiWell – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftragsgeber genannt.
         2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden zur Einsicht für den Auftraggeber auf unserer Webseite veröffentlicht.
   2. Vertragsgegenstand
         1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individuellen Vertragsvereinbarung.
         2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
         3. Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
   3. Zustandekommen des Vertrages
         1. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Bestellung des Auftraggebers per Telefon zustande oder durch die Bestellung bei einem Mitarbeiter des Dienstleisters. Eine schriftliche Auftragsbestätigung ist hierfür nicht notwendig.
         2. Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt: Es wird vertraglich vereinbart welche Dienstleistungen der Dienstleister beim Auftraggeber vor Ort erbringen soll. Insbesondere wird vereinbart:
               1. Art der Dienstleistung
               2. Umfang der Dienstleistung
               3. Termin zur Erbringung der Dienstleistung(Datum, Uhrzeit)
   4. Vertragsdauer und Vergütung
         1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
         2. Der Vertrag kann mit einer Frist von 24h vor Vertragsbeginn ordentlich gekündigt werden. Die Tage Samstag und Sonntag und auch Feiertage werden bei der Bemessung der Frist nicht mit berücksichtigt, da an diesen Tagen weder bestellt noch storniert werden kann. Wird diese Frist unterschritten, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal der jeweilige Mindestbestellwert vereinbart.
         3. Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB
         4. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
         5. Zahlarten:
               1. Bezahlung in bar
               2. Bezahlung per Überweisung (Aufpreis 2,00€)
         6. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Insbesondere sind anfallende Parkgebühren, welche anfallen um die Dienstleistung beim Auftraggeber zu erbringen, vom Auftraggeber zu erstatten.
         7. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
   5. Leistungsumfang
         1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
         2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
         3. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
   6. Verschwiegenheitspflicht
         1. Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
   7. Vertragsstrafe
         1. Im Falle der Schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweiligen Mindestbestellwertes zu zahlen.
   8. Haftung
         1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
         2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
   9. Gerichtstand
         1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
         2. Die Gerichtsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
         3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich Dresden.
  10. Sonstige Bestimmungen
         1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
         2. Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
         3. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  11. Salvatorische Klausel
         1. Sollte eine oder mehrere der vorherstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 
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